Die betriebliche Altersvorsorge der Klinikrente speziell für das Gesundheitswesen

Die finanzielle Absicherung im Alter ist ein wichtiges Thema, das oft zu lange aufgeschoben wird. Mit der KlinikRente bietet das Versorgungswerk eine maßgeschneiderte Lösung für die betriebliche Altersvorsorge (BAV), die speziell auf die Bedürfnisse und die berufliche Situation von Beschäftigten in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen zugeschnitten ist.

Über 5.600 Mitgliedsunternehmen im Gesundheitswesen vertrauen bereits auf dieses Modell. Die Versicherer Allianz, Condor, Deutsche Ärzteversicherung, R+V und SwissLife gewährleisten gemeinsam Stabilität und Sicherheit.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Steuer- und sozialversicherungsfreie Beiträge: Ihre Beiträge zur KlinikRente werden direkt aus dem Bruttoeinkommen gezahlt und sind somit steuer- und sozialabgabenfrei.
  • Arbeitgeberzuschuss: Zusätzlich unterstützt Sie Ihr Arbeitgeber mit einem Zuschuss zur Altersvorsorge.
  • Flexible Auszahlung: Sie entscheiden, ob Sie eine lebenslange Rente oder eine einmalige Kapitalauszahlung bevorzugen.
  • Schutz vor einer Insolvenz: Ihre Altersvorsorge ist geschützt und Hartz-IV-sicher.
  • Möglichkeit der Mitnahme: Bei einem Arbeitgeberwechsel können Sie Ihre Klinik-Rente problemlos mitnehmen.

Warum jetzt handeln und die KlinikRente BAV beantragen?

Je früher Sie mit der Vorsorge beginnen, desto mehr profitieren Sie von den Vorteilen der betrieblichen Altersversorgung. Dank der Steuer- und Sozialabgabenfreiheit wird Ihr Einzahlungsbetrag nahezu verdoppelt. Im Vergleich zum privaten Sparen legen Sie dadurch deutlich mehr für Ihr Alter zurück.

FAQ zur betrieblichen Altersvorsorge mit der KlinikRente

Ist die BAV der KlinikRente auch bei einem kleinem Gehalt sinnvoll?

Ja, gerade in dieser Situation zählt jeder Euro an Förderung. Besonders vorteilhaft ist die betriebliche Altersversorgung für Personen in Lohnsteuerklasse 5, da sie hier von steuerlichen Vorteilen und der Reduzierung von Sozialabgaben profitieren.

Durch die Entgeltumwandlung sinkt das zu versteuernde Einkommen, wodurch weniger Abzüge anfallen. Dies führt dazu, dass trotz geringerem Nettoaufwand eine deutlich höhere Summe für die Altersvorsorge angespart werden kann. Wer frühzeitig handelt, nutzt diesen finanziellen Vorteil bestmöglich für seine spätere Rente.

Lohnt sich die Entgeltumwandlung mit der KlinikRente auch ein paar Jahre vor der Rente noch oder wenn ich schon etwas in die Jahre gekommen bin?

Die Antwort ist ein klares ja. Unabhängig vom Alter hat jeder Anspruch auf die Förderung. Selbst wenn bis zum Renteneintritt nur noch wenige Jahre verbleiben, bedeutet ein Verzicht darauf verschenktes Geld.

Gerade in den letzten Berufsjahren kann sich die betriebliche Altersvorsorge noch erheblich lohnen, da die Beiträge steuerfrei eingezahlt werden. Die Versteuerung erfolgt erst bei der Auszahlung im Alter, wobei die Steuerbelastung in der Regel deutlich geringer ausfällt als während des Berufslebens.

Besonders für Arbeitnehmer über 55 Jahre hat die Stiftung Warentest in „Finanztest Spezial – Altersvorsorge im Betrieb“ die Entgeltumwandlung als sinnvolle Maßnahme empfohlen. Zusätzlich profitieren viele Arbeitnehmer in dieser Phase von der geringeren Sozialabgabenlast, sodass ein höherer Anteil des Bruttoeinkommens tatsächlich in die Altersvorsorge fließt. Wer also spät einsteigt, kann dennoch noch eine spürbare Rentenerhöhung erzielen.

Bin ich verpflichtet, bis zum vereinbarten Endalter Beiträge zu zahlen, oder kann ich eine reduzierte Leistung bereits früher in Anspruch nehmen?

Sie haben die Möglichkeit, die Leistungen Ihrer betrieblichen Altersvorsorge bereits ab dem vollendeten 62. Lebensjahr in Anspruch zu nehmen, sofern Sie altersbedingt oder aufgrund voller Erwerbsminderung im Sinne der Deutschen Rentenversicherung in den Ruhestand treten.

Entscheiden Sie sich für eine frühere Auszahlung, müssen Sie jedoch mit einer Reduzierung der Leistungen rechnen. Arbeiten Sie hingegen über das 67. Lebensjahr hinaus, können Sie weiterhin Beiträge einzahlen und dadurch eine höhere Rentenleistung erzielen.

Die Abrufphase erstreckt sich flexibel zwischen dem 62. und dem 72. Lebensjahr, sodass Sie Ihren Renteneintritt individuell an Ihre persönliche und finanzielle Situation anpassen können. Darüber hinaus kann eine längere Einzahlung dazu beitragen, Versorgungslücken zu schließen und von einer höheren Gesamtleistung durch längere Steuer- und Sozialabgabenvorteile zu profitieren.

Habe ich die Wahl zwischen einer einmaligen Kapitalauszahlung und einer lebenslangen Rente?

Ja, beim Renteneintritt haben Sie die Wahl zwischen einer einmaligen Kapitalauszahlung oder einer lebenslangen Rentenzahlung. Während die Kapitalauszahlung Ihnen die Möglichkeit gibt, über das angesparte Guthaben flexibel zu verfügen, bietet die lebenslange Rente eine regelmäßige und verlässliche Einkommensquelle im Ruhestand.

Eine ausführliche Beratung hilft dabei, die beste Entscheidung für Ihre Altersvorsorge zu treffen.

Beeinflusst die Entgeltumwandlung meine gesetzliche Rentenhöhe, und unterliegt meine Betriebsrente bei der Auszahlung der Besteuerung?

Nein, die Entgeltumwandlung hat keinen negativen Einfluss auf die spätere Rente aus der Zusatzversorgung. Der umgewandelte Entgeltanteil wird weiterhin bei der Berechnung der Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge berücksichtigt, sodass keine Versorgungslücke entsteht.

Im Ruhestand unterliegt die Betriebsrente grundsätzlich der Besteuerung, jedoch fällt diese in der Regel geringer aus als während des Erwerbslebens, da das Gesamteinkommen meist niedriger ist.

Dadurch profitieren Arbeitnehmer von einer Steuerstundung und zahlen erst im Rentenalter Steuern auf ihre Leistungen. Zusätzlich ermöglicht dieses Modell eine effiziente Altersvorsorge, da durch die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit in der Ansparphase insgesamt eine höhere Rentenleistung aufgebaut werden kann.

Beeinflusst die Entgeltumwandlung meine Zusatzversorgung?

Die Entgeltumwandlung hat keinen nachteiligen Einfluss auf die spätere Rente aus der Zusatzversorgung. Der umgewandelte Entgeltanteil wird weiterhin bei der Berechnung der Beiträge zur Betriebsrente berücksichtigt, sodass die Höhe der späteren Zusatzversorgung nicht beeinträchtigt wird.

Dies bedeutet, dass trotz der Umwandlung ein kontinuierlicher Aufbau der Altersvorsorge erfolgt. Zudem profitieren Arbeitnehmer durch die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit in der Ansparphase von einem höheren effektiven Sparbetrag. Langfristig trägt dies dazu bei, eine stabile und planbare finanzielle Absicherung im Ruhestand zu gewährleisten.

Muss ich auf meine Betriebsrente Beiträge zur Krankenversicherung der Rentner zahlen?

Für pflichtversicherte Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung sind auf Versorgungsbezüge Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zu entrichten. Seit 2020 gilt jedoch ein Freibetrag, sodass Betriebsrentner nur für den Teil ihrer Betriebsrente Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zahlen müssen, der den aktuellen Freibetrag von 176,75 Euro pro Monat (Stand 2024) übersteigt.

Dieser Freibetrag wird jährlich angepasst und entlastet Rentner mit niedrigen Betriebsrenten finanziell. In der sozialen Pflegeversicherung bleibt jedoch die Beitragspflicht auf die gesamte Betriebsrente bestehen. Für Personen, die privat krankenversichert sind, besteht hingegen keine Beitragspflicht auf Versorgungsbezüge.

Beeinflusst die Entgeltumwandlung die standesrechtliche Altersversorgung von Ärzten?

Beträge zur Entgeltumwandlung (zum Beispiel zu einer Direktversicherung), die über der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) liegen, haben keinen Einfluss auf die spätere Rentenhöhe. Erfolgt die Entgeltumwandlung hingegen unterhalb dieser Grenze, führt dies zu einer reduzierten Beitragszahlung in die Standesversorgung, was eine geringere Rente aus dieser Versorgung zur Folge haben kann.

Allerdings wird diese potenzielle Rentenminderung in der Regel durch die Leistungen aus der betrieblichen Altersvorsorge mehr als kompensiert. Durch die steuer- und sozialversicherungsfreien Einzahlungen in die betriebliche Altersversorgung entsteht somit langfristig ein finanzieller Vorteil für den Versicherten.

Ihr Experte vor Ort: Tino Weissenrieder

Für eine individuelle Beratung steht Ihnen Tino Weissenrieder als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung. Seit 2010 ist er Geschäftsführer der W&K Wirtschaftsberatung GmbH & Co. KG und ausgewiesener Experte für betriebliche Altersvorsorge und betriebliche Krankenversicherung.

Mit seinem bundesweit agierenden Team unterstützt er Beschäftigte im Gesundheitswesen dabei, ihre Altersvorsorge optimal zu gestalten. Als Top-Berater 2024 im Bereich Berufsunfähigkeitsversicherung und 2023 für Altersvorsorge sowie Autor in Fachzeitschriften wie „Das Investment“ und „Fonds Professionell“ bringt er umfassende Expertise mit.

Vereinbaren Sie Ihre persönliche Beratung

Nutzen Sie die Chance und sichern Sie sich Ihre kostenlose Impulsberatung bei Tino Weissenrieder. Ob online oder persönlich – er zeigt Ihnen, wie Sie mit der KlinikRente mehr aus Ihrem Einkommen machen.
Kontakt:
Tino Weissenrieder
Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH)
Telefon: 0331 – 20 08 94 00
E-Mail: tw@wundk.com